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Einführung Meteorwassergebühr

Die öffentlichen Meteorabwasserleitungen werden durch den Kanton und die Gemeinde betrieben und unterhalten. Seit dem Jahr 2022 verrechnet der Kanton der Gemeinde Wolfhalden für die Mitbenützung von öffentlichen Entwässerungsanlagen eine Gebühr. Unter der Wahrung der verursachergerechten Gebührenfinanzierung führt die Gemeinde Wolfhalden gestützt auf das Abwasserreglement (Art. 42 ff.) per 1. Oktober 2026 die Meteorabwassergebühr ein. Der Tarif wurde vom Gemeinderat auf Fr. 0.35 pro Quadratmeter reduzierte Fläche und Jahr, inkl. MwSt., festgelegt (Art. 45). Dies vorbehältlich der Anhörung durch den Preisüberwacher. Mit diesen Einnahmen sind die Kosten für den Betrieb und Unterhalt der öffentlichen Leitungen zu finanzieren.

Berechnet wird die Gebühr anhand der an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen abflusswirksamen Gebäude- und Umgebungsflächen. Betroffen sind sämtliche Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzer, welche ihr Meteorabwasser über öffentliche Leitungen ableiten. Sie werden in den kommenden Tagen direkt angeschrieben. Grundstücke, welche über private Meteorabwasserleitungen entwässern (z.B. direkt in ein Gewässer), sind nicht betroffen und somit auch nicht gebührenpflichtig.