Folgender Beschluss des Gemeinderates Wolfhalden vom 3. März 2026 untersteht gemäss Art. 9, lit. e) der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum:
Genehmigung Jahresrechnung 2025
Ein Referendumsbegehren ist innert 30 Tagen ab dem 18. April bis zum 18. Mai 2026 beim Gemeinderat Wolfhalden, Dorf 36, 9427 Wolfhalden, einzureichen.
Für das Zustandekommen des Referendums muss dies von mindestens 30 Stimmberechtigen innert 30 Tagen schriftlich verlangt werden.
Die ausführliche Jahresrechnung 2025 ist untenstehend sowie im Online-Schalter veröffentlicht.
GEMEINDERAT WOLFHALDEN