Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. September 2026 den Voranschlag 2027 zuhanden des obligatorischen Referendums verabschiedet. Bei einem Gesamtaufwand von Fr. 12'149'900.00 und einem Gesamtertrag von Fr. 11’558’900.00 sieht dieser einen Aufwandüberschuss von Fr. 591’000.00 vor. In der Investitionsrechnung liegt ein Ausgabenüberschuss (= Nettoinvestitionen) von Fr. 2'119'000.00 vor. Den Ausgaben von total Fr. 2'159'000.00 stehen dabei Einnahmen von Fr. 40'000.00 gegenüber.
Die grosse Differenz ist insbesondere auf folgende Positionen zurückzuführen:
- Zusätzliche Kosten für die brandschutztechnischen Massnahmen in den Schulhäusern Zelg, Mittel und Oberstufe,
im Kindergarten Dorf sowie im Gasthaus Krone inkl. Saal (Fr. 180'000.00)
- Anstieg der Lohnkosten im Bereich Bildung (rund Fr. 135'000.00)
- Kosten für Fremdplatzierung (Fr. 155'000.00)
- Abschreibungsaufwand infolge Aufstockung der Containerbauten (Fr. 114'000.00)
Gemäss Artikel 8 lit. e) der Gemeindeordnung unterliegt dieser Beschluss (Genehmigung des Voranschlags und des Steuerfusses) der Volksabstimmung. Die Vorlage wird den Stimmberechtigten von Wolfhalden am 29. November 2026 an der Urne zur Abstimmung vorgelegt.