In der Gemeinde Wolfhalden gelangen am Sonntag, 27. September 2026, folgende Sachgeschäfte zur Abstimmung:
Eidgenössische Vorlagen
Briefliche Stimmabgabe / Urnenöffnungszeiten
Alle Stimmberechtigten können ihre Stimme brieflich abgeben. Die Anleitung dazu finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Die Urnenöffnungszeiten und die Möglichkeit der vorzeitigen Stimmabgabe sind ebenfalls auf dem Stimmrechtsausweis ersichtlich.
Bitte achten Sie darauf, dass sämtliche Stimmzettel in dem dafür vorgesehenen kleineren Abstimmungskuvert (grau) eingelegt sind.
GEMEINDEKANZLEI WOLFHALDEN