Jahresrechnung 2023
Die Jahresrechnung 2023 schliesst bei einem Gesamtertrag von Fr. 12'145'348.96 und einem Gesamtaufwand von Fr. 9'946'335.82 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 2'199'013.14 ab. Der Gemeinderat nahm an seiner letzten Sitzung davon Kenntnis, genehmigte die Jahresrechnung und verabschiedete diese zuhanden des fakultativen Referendums. Die Frist läuft vom 27. April bis zum 27. Mai 2024. Während dieser Zeit wird die komplette Jahresrechnung im Amtsblatt des Kantons Appenzell Ausserrhoden publiziert. Ebenfalls ist sie ab dann auf der Webseite der Gemeinde abrufbar. Auf den Versand in alle Haushaltungen wird wie in den letzten Jahren verzichtet.
Eignungsgebiete Windenergie
Aufgrund der von den Stimmberechtigten auf Bundes- und Kantonsebene genehmigten gesetzlichen Grundlagen sind die Gemeinwesen zur aktiven Mitwirkung verpflichtet. Gestüzt auf diese Entscheide liegt die Beurteilung im persönlichen Empfinden der Bewohnerinnen und Bewohner im Umfeld einer zukünftig möglichen Anlage und soll diesen überlassen werden. Den Anstössern stehen die Rechtsmittel im ordentlichen Plan- und Baubewilligungsverfahren zur Verfügung.
Der Gemeinderat unterstützt grundsätzlich die Windenergie, der Standort muss jedoch geeignet sein. Bei der Beurteilung des möglichen Standorts "Sonder" sind nicht nur die fachspezifischen Aspekte, sondern auch der Aspekt des Tourismus mit dem viel begangenen und werbemässig propagierten Witzwanderwegs zu gewichten.
Kantonsstrasse Heiden – Rheineck Hinterergeten – Luchten; Gesamterneuerung
Am 25. März 2024 wurde mit den Installationsarbeiten begonnen. Gestartet wird mit den Fertigungsarbeiten für den kombinierten Rad- und Gehweg in der zweiten Etappe. Anschliessend werden die Stützmauern und der Ausbau der ersten Strassenbauetappe in Angriff genommen. Die Bauarbeiten werden bis ca. Ende Oktober 2024 andauern. Der Verkehr wird mit einer Lichtsignalanlage geregelt.
Der Einbau der Deckschicht auf der Kantonsstrasse über alle drei Etappen ist im Sommer 2025 geplant.
Ersatz Buchenhecke auf der Nordseite der Kirche
Nach den starken Schneefällen Mitte Dezember 2023 löste sich auf der Nordseite des Kirchendachs eine Dachlawine und zerstörte die Buchenhecke hinter der Kirche.
Die Schadenanzeige wurde der Versicherung gemeldet. Die Abklärung ergab, dass es sich um ein nicht versichertes Schadenereignis handelt und folglich keine Kosten übernommen werden. Um die Kosten möglichst tief zu halten, haben die Mitarbeitenden des Werkhofs die Gartenbaufirma bei der Instandstellung unterstützt. Der Gemeinderat hat die fakturierten Kosten in der Höhe von Fr. 6'544.20 als Kreditüberschreitung genehmigt.
Erteilte Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat ausserdem: