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Neue Referendumsfrist zur Auflage der Jahresrechnung 2023

Die Frist der Referendumsvorlage "Genehmigung Jahresrechnung 2023" wurde vom 27. April bis zum 27. Mai 2024 festgesetzt. Bei der heutigen Publikation im amtlichen Publikationsorgan, dem kantonalen Amtsblatt, hat sich nun aber ein Fehler eingeschlichen. Dieser ist vor Beginn der Referendumsfrist leider nicht mehr zu korrigieren. Aus diesem Grund wird die Publikation von heute annulliert, die Frist um eine Woche angepasst und kommenden Freitag, 3. Mai 2024, nochmals veröffentlicht.

Die Referendumsfrist läuft folglich neu vom 4. Mai bis zum 3. Juni 2024.

Die Gemeindekanzlei entschuldigt sich für diesen unglücklichen Umstand.

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