Am 21. Februar 2024 informierte der Gemeinderat die Öffentlichkeit über das Projekt "Zukunft Schule" Wolfhalden. Es wurde erläutert, welche Schritte bis anhin bereits getätigt wurden und dass der Gemeinderat nach ausgiebiger Prüfung zur Kenntnis nehmen musste, dass sich die ursprünglich angedachte Variante des Neubaus mit neuer Turnhalle "nicht finanzieren" lässt.
Im Anschluss wurde die Rückfallposition (Fertigbauten und die Totalsanierung mit Erweiterung vom Mittelstufenschulhaus) erklärt. Zu dieser Variante hat sich der Gemeinderat im weiteren Vorgehen ausgesprochen. Es wurde aufgezeigt, wie sie realisiert und finanziert werden soll. Über eine mögliche Steuererhöhung wurde transparent berichtet. Jedoch sollte diese Mitteilung nach erfolgtem Jahresabschluss 2023 nochmals konkretisiert werden.
Der Jahresabschluss 2023 liegt nun vor. Entgegen des budgetierten Aufwandüberschusses resultiert dank ausserordentlichen und unvorhersehbaren Steuererträgen ein Ertragsüberschuss von Fr. 2'199'013.14. Dem Gemeinderat war es aufgrund dessen sehr wichtig, die Finanzierung des ganzen Zukunft Schule-Projektes nochmals komplett neu zu beurteilen. So kann nun, wie vorangekündigt, nochmals konkret informiert werden. Zudem gab es im Nachgang zur Infoveranstaltung Rückfragen aus der Bevölkerung, die aufzeigen liessen, dass diverse Unklarheiten bestehen.
Die Maximalvariante ist nicht finanzierbar – ist das wirklich so?
Die Aussage über die Nichtfinanzierbarkeit des ursprünglich angedachten Projekts, mit Kosten von 22,3 Mio. Franken, sorgte im Nachgang zur öffentlichen Veranstaltung offensichtlich für Fragen. Es stellte sich heraus, dass die Formulierung der Nichtfinanzierbarkeit nicht optimal gewählt wurde bzw. hätte der Ausdruck eine konkretere Erklärung verlangt.
Der Gemeinderat stellt darum klar, dass eine Finanzierung der Maximalvariante möglich wäre. Er hat sich wegen der daraus resultierenden, hohen Verschuldung und Konsequenzen aber klar dagegen ausgesprochen.
Was wären die Konsequenzen?
Bei einer Investition von CHF 22,3 Mio. würde die Verschuldung (Nettoverschuldungsquotient) der Gemeinde von aktuell – 116,62 % auf neu ca. + 185 % ansteigen. Es wäre folglich nicht mehr möglich, in den kommenden Jahren weitere, grössere Investitionen zu tätigen. Andere Projekte müssten auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben werden und unvorhersehbare, gebundene Ausgaben würden die Gemeindefinanzen zusätzlich sehr belasten. Nebst der Schulraumplanung würde sich die Gemeinde somit kaum weiterentwickeln können. Und das will der Gemeinderat unbedingt verhindern.
Warum entspricht der an der Infoveranstaltung ausgewiesene Ertrag pro Steuereinheit nicht jenem, der in der Jahresrechnung 2022 publiziert wurde?
In der Präsentation an der Infoveranstaltung wurde der Ertrag von Steuereinheiten der natürlichen Personen abgebildet (Basis Voranschlag 2024), da diese Zahl bei einer Anpassung des Gemeindesteuerfusses relevant ist. Die publizierte Zahl in der Jahresrechnung 2022 bezieht sich auf die Finanzkompetenzen. Hier hätte genauer darauf hingewiesen werden müssen, damit keine Unstimmigkeiten entstehen.
Mit dem Jahresabschluss 2023 erfuhr das Eigenkapital einen weiteren Zuwachs auf neu 19,71 Mio. Franken. Davon beträgt der Bilanzüberschuss 13,89 Mio. Franken. Warum muss unter diesen Umständen überhaupt Fremdkapital aufgenommen werden und wie wird das Eigenkapital mit diesem Projekt beeinflusst?
Das Eigenkapital entspricht nicht den vorhandenen flüssigen Mitteln. Es werden damit vielmehr die Aufwandüberschüsse gedeckt, die z.B. durch Zins-, Sach- und Abschreibungsaufwände eines Projektes, wie die Schulraumplanung eines ist, verursacht werden.
Um die Verbindlichkeiten (Baukosten) mit Realisierung der Investition zu begleichen, stehen der Gemeinde jedoch zu wenig flüssige Mittel zur Verfügung. Folglich wird Fremdkapital benötigt, um die mit dem Projekt verursachten Kosten zu decken.
Mit der grossen Investition wird die Erfolgsrechnung durch die Abschreibungs- und Zinsaufwendungen zusätzlich belastet. Wie bereits erwähnt, werden die dadurch resultierenden Aufwandsüberschüsse über die kommenden Jahre mit dem Eigenkapital gedeckt. So erfährt das Eigenkapital kontinuierlich an Verminderung.
Warum wird die Abschreibungsdauer für das Investitionsvorhaben nicht einfach erhöht?
Der Gemeinderat Wolfhalden hat die Abschreibungsdauer der Gebäude und Hochbauten nach HRM2 auf 25 Jahre festgesetzt. Obwohl grundsätzlich die Möglichkeit vorhanden ist, die Abschreibungsdauer für neue Anlagen, wie ein neues Schulgebäude eine wäre, auf bis zu 50 Jahre zu erhöhen, hält der Gemeinderat an der Abschreibungsdauer von 25 Jahren fest. Die Konstanz und Nachvollziehbarkeit im Vergleich zu den anderen Gebäuden soll bestehen bleiben. So verfolgt die Gemeinde weiterhin eine verlässliche Finanzpolitik.
Welche Auswirkungen haben die Steuereinnahmen?
Der gute Jahresabschluss 2023 ist wiederum auf die Einnahmen der Steuern der natürlichen Personen wie auch der Sondersteuern zurückzuführen. Diese Erträge waren und sind auch zukünftig schwer zu kalkulieren. Es ist zudem schwer zu beurteilen, wie nachhaltig die gemachten Einnahmen im Jahr 2023 sind. Das erschwert die ganzen Berechnungen für das Projekt.
Braucht es eine Steuererhöhung?
Aufgrund der aktuellen Finanzlage kann die erste Etappe ohne eine Steuererhöhung finanziert werden. Bei gleichbleibender Entwicklung der Steuereinnahmen wäre für die zweite Etappe nur eine geringe oder gar keine Steuererhöhung nötig. Eine genaue Prognose ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die ganze Thematik sehr komplex ist. Zudem gibt es nebst den finanziellen Fakten viele persönliche Aspekte und Ideologien, die nicht immer mit der Strategie des Rates überreinstimmen.
Dennoch und grad deswegen hält der Gemeinderat an der Variante mit den Fertigbauten und der Totalsanierung und der Erweiterung vom Schulhaus Friedberg fest. Er hat sich an seiner Sitzung vom 7. Mai 2024 nochmals klar dafür und somit gegen die zu erwartende Verschuldung bei Realisierung des grösseren Projekts ausgesprochen.
Zeitlich wird immer noch angestrebt, das Projekt im September 2024 der Bevölkerung an der Urne zur Abstimmung vorzulegen. Am 14. August 2024 wird es dazu eine weitere öffentliche Informationsveranstaltung geben. Die Einladung wird folgen.
Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, transparent zu informieren. Alle Überlegungen und Abwägungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen für die Bevölkerung und für die Gemeinde Wolfhalden.
Sollten weiterhin Unstimmigkeiten und Fragen vorhanden sein, stellt sich der Gemeinderat sehr gerne für bilaterale Gespräche zur Verfügung. Hierfür bitten wir Sie, mit dem Gemeindepräsidenten Gino Pauletti in Kontakt zu treten. Für eine gute Vorbereitung wird um vorgängiges Zustellen der Fragen gebeten.