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Keine Rücktritte aus kommunalen Behörden

Der Gemeinderat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass auf Ende des Amtsjahres 2025/2026 keine ordentlichen Rücktritte aus kommunalen Behörden (Kantons- und Gemeinderat) erfolgen. Die vom Regierungsrat angesetzte Ergänzungswahl im April 2026 braucht somit nicht stattzufinden.