Die laufende Reorganisation des Gemeinderats und der Verwaltung hat die Teilrevision der Gemeindeordnung zur Folge. Der erarbeitete und vom Kanton vorgeprüfte Entwurf wurde vom 8. November bis 8. Dezember 2025 der Volksdiskussion unterstellt. Es haben sich insgesamt acht Personen aktiv beteiligt und ihre Stellungnahme abgegeben. Der Gemeinderat dankt herzlich für dieses Engagement.
An der Sitzung vom 15. Januar 2026 hat der Gemeinderat alle Eingaben zur Kenntnis genommen und beraten. Nebst der direkten Beantwortung an alle Mitwirkenden werden die Ergebnisse in den nächsten Tagen mit der Stellungnahme des Gemeinderats auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht.
Aufgrund der Rückmeldungen hat der Gemeinderat beschlossen, die Berechnung der Finanzkompetenzen in Artikel 9 und 20 weiterhin als % zum Ertrag einer Steuereinheit zu belassen. Obwohl viele Ausserrhoder Gemeinden die Praxis der fixen Schwellenwerte bereits umgesetzt haben und vom Kanton auch klar befürwortet wird, hat sich der Gemeinderat für diese Änderung entschieden. Die Anpassung wird im Entwurf vorgenommen, sodass im Anschluss das Edikt für die Abstimmung über die Teilrevision im Juni 2026 erarbeitet werden kann.