Durch die verschiedenen Anpassungen im Rahmen der Reorganisation der Gemeinde Wolfhalden muss auch das Entschädigungsreglement überarbeitet werden. Mit der Annahme der teilrevidierten Gemeindeordnung an der Urne kann dieses Teilprojekt nun zum Abschluss gebracht werden.
Der Gemeinderat hat das Entschädigungsreglement bereits im Vorfeld überarbeitet und genehmigt. Dies, damit die geplanten finanziellen Auswirkungen der Reorganisation im Abstimmungsedikt zur Teilrevision der Gemeindeordnung transparent erläutert werden konnten.
Im Wesentlichen ist vorgesehen, die Entschädigung des Gemeindepräsidiums von rund Fr. 145'000 (Fr. 135'000 Jahresentschädigung zuzüglich Spesen und weitere Einnahmen) auf Fr. 160'000 (inkl. Spesen) anzuheben. Weiter soll der Pauschalbetrag für das Amt eines Geschäftsprüfungskommissionsmitglieds von Fr. 800 auf Fr. 1'000 erhöht werden. Die Mitglieder des Zählbüros sollen zudem für ihre Einsätze am Samstag und Sonntag neu mit Fr. 20 statt Fr. 17 pro Stunde entschädigt werden.
Der Beschluss der Genehmigung des Entschädigungsreglements untersteht nach geltender Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Die Frist wurde auf den 8. August bis zum 7. September 2026 festgesetzt. Das Referendum wird ergriffen, wenn dies 30 Stimmberechtigte innert 30 Tagen schriftlich verlangen. Die Unterlagen sind während der Frist auf der Webseite der Gemeinde einsehbar.