Folgender Beschluss des Gemeinderates Wolfhalden vom 3. März 2026 untersteht gemäss Art. 9 lit. f) der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum:
Genehmigung des Entschädigungsreglements
Ein Referendumsbegehren ist innert 30 Tagen ab dem 8. August bis zum 7. September 2026 beim Gemeinderat Wolfhalden, Dorf 36, 9427 Wolfhalden, einzureichen.
Für das Zustandekommen des Referendums muss dies von mindestens 30 Stimmberechtigen innert 30 Tagen schriftlich verlangt werden.
Die Unterlagen sind während der Frist auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht.
GEMEINDERAT WOLFHALDEN