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Abmeldung / Wegzug

Wegzug aus der Gemeinde Wolfhalden AR

Gemäss Art. 10 der vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister, sind Sie verpflichtet einen
Zuzug, Umzug sowie einen Wegzug innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden.

Sie können sich erst anmelden, wenn Sie sich in der alten Gemeinde abgemeldet haben.

Sie können sich wie folgt abmelden:

  • Online (www.eumzug.swiss)
  • schriftlich oder telefonisch (Einwohneramt, Dorf 36, 9427 Wolfhalden, Tel. 071 898 82 82)
  • am Schalter (Einwohneramt, Dorf 36, 9427 Wolfhalden)

Diese Unterlagen müssen Sie zwingend zur Abmeldung mitbringen bzw. online zur Hand haben:

SchweizerInnen:

  • Ausweispapier (Identitätskarte oder Reisepass)
  • Niederlassungsausweis (falls noch vorhanden)

AusländerInnen:

  • Gültiger Reisepass
  • Ausländerausweis