Gemäss Art. 10 der vorläufigen Verordnung über die Einwohnerregister, sind Sie verpflichtet einen
Zuzug, Umzug sowie einen Wegzug innert 14 Tagen der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden.
Sie können uns wie folgt Ihre Adressänderung bekannt geben:
Vielen Dank für die fristgerechte Erledigung.