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Bewilligungen für Anlässe

Wer einen Gelegenheitsanlass (von beschränkter Dauer) betreiben will, indem alkoholhaltige Getränke gegen Entgelt zum Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, hat ein Gesuch min. 30 Arbeitstage vor Durchführung der Gemeindekanzlei einzureichen.

Formular Gelegenheitsanlass [pdf, 12 KB]

Je nach Veranstaltungsart sind zusätzlich zum Gesuch ein Sicherheitskonzept, Bewilligungen des Lebensmittelinspektorats etc. einzureichen. Diese können bei Bedarf von der Gemeindekanzlei eingefordert werden.

Kosten

Mindestens Fr. 50.00. (Gebührenerhebung gestützt auf Art. 9 der Gastgewerbeverordnung (bGS 955.11) in Verbindung mit Art. 10 des Gebührentarifs für die Gemeinden (bGS 153.2))

Rechtliche Grundlagen