Folgender Beschluss des Gemeinderates Wolfhalden vom 4. März 2025 untersteht gemäss Art. 9, lit. e) der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum:
Genehmigung Jahresrechnung 2024
Ein Referendumsbegehren ist innert 30 Tagen ab dem 5. April bis zum 5. Mai 2025 beim Gemeinderat Wolfhalden, Dorf 36, 9427 Wolfhalden, einzureichen.
Für das Zustandekommen des Referendums muss dies von mindestens 30 Stimmberechtigen innert 30 Tagen schriftlich verlangt werden.
Die ausführliche Jahresrechnung 2024 ist untenstehend sowie im Online-Schalter veröffentlicht.
GEMEINDERAT WOLFHALDEN