Eine öffentliche Veranstaltung ist ein Anlass in der Gemeinde, an welchem grundsätzlich jede Person teilnehmen kann. Ein solcher kann von einer Organisation, bspw. Verein oder Privatperson organisiert werden und im öffentlichen oder privaten Raum stattfinden. Dies unabhängig davon, ob eine Bewilligung notwendig ist, ein Eintrittsgeld erhoben oder eine Kollekte durchgeführt wird.
Für eine öffentliche Veranstaltung besteht teilweise eine Bewilligungspflicht. Geplante Veranstaltungen sind daher der Gemeinde zu melden. Die Gemeinde prüft sodann, inwieweit eine Bewilligung erforderlich ist.
Sie planen einen Anlass? Bitte das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular, mit den allenfalls dazugehörigen Beilagen (siehe Merkblatt des Kantons AR), mindestens 60 Tage vor dem Anlass (bei kleineren Anlässen mit unter 300 Personen reichen 30 Tage) einreichen an gemeinde@wolfhalden.ar.ch oder an Gemeinde Wolfhalden, Gemeindekanzlei, Dorf 36, 9427 Wolfhalden.
Antrag auf Veranstaltungsbewilligung (inkl. Gelegenheitsanlass)
Kantonales Merkblatt zur Bewilligungspflicht von öffentlichen Veranstaltungen [pdf, 150 KB]
Assekuranz - Weisung 1, Brandschutztechnische Beurteilung und Bewilligung von Grossanlässen [pdf, 1.0 MB]
Assekuranz - Weisung 2, Temporäre Zeltbauten und Tribünen [pdf, 1.8 MB]
Vorlage Sicherheitskozept [docx, 57 KB]
Vorlage Notfall- und Evakuationskonzept [docx, 57 KB]
Vorlage Parkplatz- und Verkehrskonzept [docx, 152 KB]