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Überarbeitung der Geschäftsordnung des Gemeinderates

Die Geschäftsordnung des Gemeinderates dient als interner Leitfaden der Ratstätigkeit. Darin sind bspw. Abläufe zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung der Sitzungen geregelt. Ebenso werden darin die Ressorts abgebildet. Wie oben erwähnt, werden diese mit einer Reduktion von sieben auf fünf zwangsläufig ändern müssen. Des Weiteren wird auch das Stellenpensum des Gemeindepräsidiums darin geregelt. Weitere Anpassungen der geltenden Ordnung aus dem Jahr 2000 werden, wo nötig, vorgenommen.

Die Geschäftsordnung wird innerhalb des Gemeinderates genehmigt. Dies wird in der zweiten Hälfte des laufenden Jahres erfolgen. Es braucht keinerlei weiteren Schritte für die Inkraftsetzung, welche auf 1. Juni 2027 erfolgen wird.