Durch die Verlagerung von operativen Tätigkeiten in die Verwaltung werden die Ratsmitglieder entlastet. Das rechtfertigt eine Reduktion von sieben auf fünf Gemeinderatsmitglieder. Mit der neuen Organisation hat eine Teilrevision der Gemeindeordnung zu erfolgen. Im Zuge dessen wurde die geltende Ordnung im Ganzen betrachtet. Nötig erscheinende Punkte fliessen ebenfalls in die Revision ein.
Der Gemeinderat hat den Entwurf behandelt und die 1. Vorprüfung durch den Kanton wurde vorgenommen. Vom 8. November bis zum 8. Dezember 2025 lag der Entwurf der teilrevidierten Gemeindeordnung zur Mitwirkung öffentlich auf. An der Sitzung vom 15. Januar 2026 hat der Gemeinderat alle Eingaben zur Kenntnis genommen und beraten. Nebst der direkten Beantwortung an alle Mitwirkenden, sind die Ergebnisse mit der Stellungnahme des Gemeinderats hier abrufbar [pdf, 265 KB].
Gemäss kantonalem Gemeindegesetz und geltender Gemeindeordnung von Wolfhalden untersteht eine Änderung der Gemeindeordnung der Volksabstimmung. Der Gemeinderat hat die teilrevidierte Gemeindeordnung an seiner Sitzung Ende März 2026 zuhanden der Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026 verabschiedet. Nebst dem ausführlichen und informativen Abstimmungsedikt, welches sämtlichen Stimmberechtigten bis spätestens drei Wochen vor der Abstimmung zugestellt wird, wird die Vorlage am 26. Mai 2026 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung erläutert. Die Einladung erfolgt im Mai-Wolfsblick sowie zeitgleich auf der Webseite.
Podcast zur Teilrevision der Gemeindeordnung [mp3, 28.8 MB]