Durch die verschiedenen Anpassungen wird auch das Entschädigungsreglement überarbeitet werden müssen. Dieser Teilschritt ist im Gange. Das Entschädigungsreglement ist dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Voraussichtlich erfolgt das in der 2. Jahreshälfte 2026. Die diesbezüglichen Informationen werden zu gegebener Zeit folgen. Die Inkraftsetzung ist wiederum per neuer Amtsdauer geplant.