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Überarbeitung der Organisationsstruktur

Die Reorganisation bringt Anpassungen in der Organisationsstruktur mit sich. Gewisse Unterstellungen müssen neu geregelt werden. Entsprechend ist das Organigramm anzupassen. In der Verwaltung müssen zudem teilweise Stellenbeschriebe überarbeitet werden.

Mit der Reduktion von sieben auf fünf Ratsmitglieder ergeben sich zudem Änderungen in den Ressorts. Der Gemeinderat hat sich im Rahmen seines diesjährigen Workshops bereits viele Gedanken über die Aufteilung inkl. Delegationen und Kommissionen gemacht. Als grosser Vorteil wird erachtet, dass die Ressorteinteilung so angepasst werden kann, damit die Ressorts nicht mehr so stark baulich geprägt sind. Es entstehen Chancen, den Bereich Soziales (Alter, Jugend, Kultur etc.) aufzubauen und zu stärken.

Weiter kristallisiert sich heraus, dass die jetzigen Kommissionen so nicht mehr bestehenbleiben können. Für die Leitung Infrastruktur wäre es kaum möglich, in den diversen Gremien Einsitz zu nehmen, was für die Tätigkeit jedoch unerlässlich wäre. Deshalb wird es zu einzelnen Zusammenlegungen kommen. Dieser Schritt ist aber erst per 1. Juni 2027 geplant. Über das Vorgehen werden insbesondere die Kommissionsmitglieder rechtzeitig informiert.

Stellenpensum Gemeindepräsidium
Das aktuelle Stellenpensum des Gemeindepräsidiums beträgt 50 Prozent – ein Pensum, das nicht im Geringsten dem effektiven Aufwand eines Gemeindepräsidenten/einer Gemeindepräsidentin von Wolfhalden entspricht. Das Amt so zu führen, war bis anhin nur aufgrund der Selbstständigkeit bzw. Pension des amtierenden Gemeindepräsidenten möglich. Mit der Reorganisation wird angestrebt, dass das Gemeindepräsidium nicht mehr im Nebenamt, sondern neu im Hauptamt ausgeführt wird. Das Pensum soll auf 80 Stellenprozent festgelegt werden.

Diese Anpassung soll ebenfalls per 1. Juni 2027 in Anwendung treten. Sie berücksichtigt nicht nur den tatsächlichen Aufwand, sondern verbessert zugleich die Rahmenbedingungen für die Besetzung des Amtes bei den Gesamterneuerungswahlen 2027.