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Mitwirkung

Die Mitwirkung zum Gemeinderichtplan fand vom 6. April bis 30. Juni 2021 online statt. Folgende Unterlagen wurden der Bevölkerung unterbreitet:

Schriftlich wurden 109 Rückmeldungen eingereicht. Die Eingaben wurden einzeln und nicht gesammelt beantwortet. Zusammengefasst können dennoch folgende Hauptthemen genannt werden:

1. Planungszonen / Auszonung

Der Gemeinderichtplan führt die potenziellen Auszonungsflächen auf. Die potenziellen Auszonungsflächen zeigen, bei welchen Parzellen eine Auszonung / Teilauszonung zu prüfen ist. Darin enthalten sind auch potenzielle anrechenbare Umzonungsflächen. Im Rahmen der Mitwirkung wurden diverse Parzellen erwähnt, welche ebenfalls für eine Aus- oder Umzonung zu prüfen seien. Die potenziellen Flächen werden aufgrund der eingegangenen Anträge geprüft und eventuell überarbeitet. Allfällige davon betroffene Grundeigentümern werden vorgängig informiert. Unter Umständen sind weitere Planungszonen zu erlassen. Zudem wurde vermehr erwähnt, dass gewisse Parzellen, auf denen Gewerbe vertreten ist, zur Gewerbezone zuzuweisen seien. Auch dies wird geprüft. Zu berücksichtigen ist dabei, dass eine Zuweisung zur Gewerbezone nur zulässig ist, wenn lediglich standortgebundenes Personal dort wohnhaft ist.
Wiederholt wurde nach dem im Richtplan erwähnten Auszonungskonzept verlangt. Das Auszonungskonzept ist kein direkter Bestandteil der Richtplanung und somit auch kein Bestandteil der Mitwirkung. Im Rahmen der Überarbeitung des Zonenplans wird im dazugehörenden Planungsbericht der Prozess festgehalten, welcher zu den jeweiligen Auszonungen geführt hat.

2. Auszonung von Flächen im Wald- oder Gewässerabstand

Es wurde ein Gespräch mit dem Amt für Raum und Wald geführt betreffend der Auszonung von Flächen im Wald- oder Gewässerabstand. Die potenziellen Auszonungsflächen werden aufgrund diverser Anträge aus der Mitwirkung sowie der Erkenntnisse aus dem Gespräch mit dem Amt für Raum und Wald überarbeitet. Die definitiven Gewässerräume werden im Kanton Appenzell-Ausserrhoden ab 2023 ausgeschieden. Aus diesem Grund sind mögliche Gewässerraumflächen (noch) nicht berücksichtigt.

3. Verfahren und Unterlagen

Die Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen ist ein Arbeitspapier, welches der Erarbeitung des Gemeinderichtplans dient. Der Gemeinderichtplan ist behördenverbindlich. Er zeigt die von der Gemeinde angestrebte Entwicklungsrichtung. Im Rahmen der Mitwirkung bestand für die Einwohner und Einwohnerinnen die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äussern. Im Rahmen der Erarbeitung des grundeigentümerverbindlichen Zonenplans wird erneut eine Mitwirkung stattfinden.
Wiederholt wurde kritisiert, dass die Planbeilagen nicht denselben Stand aufweisen. Bei den Planbeilagen handelt es sich lediglich um Arbeitspapiere, welche jeweils den letzten Bearbeitungsstand aufzeigen. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass die verwendeten Daten aus diversen Quellen wie z. Bsp. das Bundesamt für Statistik oder aus dem Geoportal stammen und daher nicht dieselbe Aktualität aufweisen können.