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Nutzungsplanung

Abgestützt auf den Gemeinderichtplan hat die Gemeinde die Instrumente der Nutzungsplanung  überarbeitet. Dies beinhaltet folgende Aufgaben:

  • Anpassung des Baureglements und des Zonenplans an das überarbeitete Baugesetz / Bauverordnung und Integration der Ergebnisse der Innenentwicklungsstrategie
  • Erarbeitung Zonenplan Gefahren
  • Erarbeitung eines Erschliessungsprogramms
  • Überprüfung der Sondernutzungspläne

Im Rahmen der Volksdiskussion hatte die Bevölkerung die Möglichkeit, ihre Anregungen und Ideen zu den überarbeiteten Instrumenten einzubringen. Die öffentliche Mitwirkung dauerte vom 22. Juni bis zum 11. August 2023. Die wichtigsten Inhalte der Volksdiskussion wurden in einer Broschüre [pdf, 825 KB] zusammengefasst.

Am 21. Juni 2023 informierte die Gemeinde an einer Veranstaltung über die Inhalte und den Ablauf der Volksdiskussion. Hier finden Sie die weiteren Unterlagen, welche anlässlich der Veranstaltung präsentiert wurden:

Die protokollierten Fragen und Anmerkungen, welche an den Marktständen zu den Themen Baureglement und Zonenplan geäussert wurden, sind im Protokoll [pdf, 120 KB] zusammengeführt.

 

Ergebnisse der ersten Mitwirkung

In der ersten öffentlichen Mitwirkung konnte sich die Bevölkerung zur Nutzungsplanung äussern. Rund 30 Teilnehmende haben diese Möglichkeit genutzt. Die Gemeinde hat die Eingaben geprüft und die Nutzungsplanung angepasst:

  • Das Baureglement wurde mit einer neuen Bestimmung zu Antennenanlagen ergänzt
  • Im Zonenplan wurden punktuell die Aus- und Umzonungsflächen sowie Verkehrsflächen angepasst.
  • Diverse Anträge zum Gemeinderichtplan Fuss- und Wanderwege wurden zur Prüfung an die Tiefbaukommission überwiesen.

Alle Mitwirkungs-Teilnehmenden haben eine Antwort zu ihrer Eingabe erhalten.

Die Eingaben aus der ersten Mitwirkung und deren Beurteilung hat die Gemeinde in einem Mitwirkungsbericht festgehalten. Der Mitwirkungsbericht ist hier abrufbar. Interessierte können nach Voranmeldung ein gedrucktes Exemplar bei der Gemeindeverwaltung beziehen.

Öffentliche Auflage

Nach der Mitwirkung fand die öffentliche Auflage statt. Sie dauerte vom 3. November bis am 3. Dezember 2023.  Nachfolgende Unterlagen waren im Rahmen der Totalrevision der Nutzungsplanung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

Orientierend konnten zudem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen konnte keine Einsprachen bei der Gemeinde Wolfhalden eingereicht werden):

Sämtliche Unterlagen waren während der Dauer der Planauflage auch physisch im Gemeindehaus aufgelegt.

Im Rahmen der aufgelegten Totalrevision der Nutzungsplanung sind beim Gemeinderat diverse Einsprachen eingegangen. Die Unterlagen wurden gesichtet und Änderungen vorgenommen sowie Verhandlungen mit den Einsprechenden geführt.

 

Zweite öffentliche Mitwirkung

Nach dem ersten Mitwirkungsverfahren hat die Revision der Nutzungsplanung diverse Änderungen erfahren. Der Zonenplan soll punktuell angepasst werden. Das Baureglement wurde aufgrund neuer Erkenntnisse umfassend überarbeitet und zur zweiten kantonalen Vorprüfung eingereicht. Nach der zweiten kantonalen Vorprüfung wurde das Baureglement aufgrund der Rückmeldungen des Departements Bau und Volkswirtschaft bereinigt. Der Zonenplan Gefahren wurde aufgrund zwischenzeitlich nachgeführter Gefahrenkarten ebenfalls gesamthaft überarbeitet. Der Gemeinderat hat beschlossen, diese Anpassungen einem zweiten Mitwirkungsverfahren zu unterstellen.

Vom 02. Februar 2026 bis 03. März 2026 konnte sich die Bevölkerung zu den vorgenommenen Änderungen zu äussern. 13 Teilnehmende haben diese Möglichkeit genutzt. 

Die Eingaben aus der zweiten Mitwirkung und deren Beurteilung hat die Gemeinde in einem Mitwirkungsbericht festgehalten. Der Mitwirkungsbericht ist hier [pdf, 292 KB] abrufbar. Interessierte können nach Voranmeldung ein gedrucktes Exemplar bei der Gemeindeverwaltung beziehen.

 

Ergänzungsauflage

Die Ergänzungsauflage ist ein zusätzliches, gesetzlich vorgesehenes Verfahrenselement im Rahmen der Nutzungsplanung. Sie wird erforderlich, wenn nach der ersten öffentlichen Auflage inhaltliche Änderungen vorgenommen werden, die wesentlich sind, insbesondere solche, die Auswirkungen auf die Rechte Dritter haben können.

Die nachfolgenden Unterlagen wurden vom 18. Mai 2026 bis zum 16. Juni 2026 während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

  • Revision Baureglement [pdf, 786 KB] (die Revision des Baureglements Stand Auflage vom 30. Oktober 2023 wird zurückgezogen);
  • Zonenplan Gefahren [pdf, 11.1 MB] (der Zonenplan Gefahren Stand Auflage vom 30. Oktober 2023 wird zurückgezogen);
  • Revision Zonenplan Nutzung und Schutz [pdf, 4.5 MB] betreffend der Grundstücke Nrn.
    • 521, 825, 954, 1521 (teilweiser Verbleib im Baugebiet);
    • 718 (teilweiser Verbleib im Baugebiet und teilweise Umzonung in Gewerbezone GE I);
    • 955 (Verbleib im Baugebiet und Überlagerung mit Sondernutzungsplanpflicht);
    • 44, 46, 48, 925 (Verzicht auf Überlagerung mit Sondernutzungsplanpflicht);
    • 411 (Verbleib in Wohn- und Gewerbezone WG2 und Ortsbildschutzzone);
    • 365 (Änderung Schutzumfang Kulturobjekt);
    • 195, 196, 209, 1237, 1249 (teilweise Umzonung in Verkehrsfläche im Baugebiet VFi);
    • 159 (Anpassung Abgrenzung Wald in Abstimmung auf die Waldfeststellung).

Orientierend können zudem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen bei der Gemeinde Wolfhalden eingereicht werden):

Während der Auflagefrist konnten die Unterlagen auch auf der Gemeindeverwaltung Wolfhalden, Dorf 36, 9427 Wolfhalden während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Ergänzungsauflage dient der rechtsstaatlichen Absicherung des Planungsverfahrens und ermöglicht es betroffenen Personen und Institutionen, sich nochmals zu den konkret geänderten Teilen zu äussern. Während der Dauer der Ergänzungsauflage können Einsprachen eingereicht werden, allerdings nur zu den neu oder wesentlich geänderten Inhalten.

Weiteres Rechtsverfahren

Nach Abschluss der Ergänzungsauflage und der allfälligen Behandlung weiterer Einsprachen erlässt der Gemeinderat die bereinigte Fassung der Nutzungsplanung. Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Referendum. Wird dieses nicht ergriffen, folgt die Genehmigung durch den Regierungsrat, womit das Verfahren abgeschlossen wird.